Es gibt signifikante Unterschiede zwischen den Behandlungen, die ein Privatpatient erfährt, und der, die einem gesetzlich Versicherten zukommt. Besonders auch beim Aufenthalt in einem Krankenhaus werden diese Unterschiede sehr gut sichtbar.

Bei der ärztlichen Behandlung
Privatpatient: Der Privatpatient kann den Arzt, der ihn vor und nach dem Krankenhausaufenthalt behandelt, frei wählen, d.h. er kann sich einen Kassenarzt suchen oder einen, der rein privat praktiziert. Selbst der Chefarzt eines Krankenhauses steht dem Patienten zur ambulanten Versorgung zur Verfügung. Für die Behandlung beim Facharzt ist zudem keine Überweisung notwendig, denn der Arzt stellt dem Privatversicherten eine Rechnung aus, die dieser zunächst selbst begleichen muss, um sie dann von seiner Krankenkasse erstattet zu bekommen.

Gesetzlich Versicherte: Bei gesetzlich Versicherten ist eine Behandlung nur durch Vertragsärzte der Krankenkasse möglich. Um dort die nötigen Leistungen zu erhalten, muss der Versicherte bei jedem Arztbesuch zu Beginn der neuen Quartals seine Versichertenkarte vorlegen. Anders als beim Privatpatienten, der zum Beispiel auch Anspruch auf alternative medizinische Behandlungen hat, sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf das Wirtschaftlichkeitsgebot hin ausgelegt, was bedeutet, dass sie ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein müssen. Spielraum für alternative Ansätze gibt es nicht.

Im Krankenhaus

Privatpatient: Bei der Krankenhauswahl ist der Privatpatient frei. Neben den dort gebotenen Standardleistungen hat der privat Versicherte zudem Anspruch auf sogenannte Wahlleistungen wie ein Einzel- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung etc. Was der Patient davon in Anspruch nimmt, muss vorab bei der Krankenhausaufnahme besprochen und vereinbart werden, denn für die zusätzlichen Leistungen erwartet das Krankenhaus einen Zuschlag.

Gesetzlich Versicherte: Jeder Kranke hat bei Bedarf Anspruch auf eine stationäre Unterbringung in einem von der Krankenkasse zugelassenen Krankenhaus, wenn die Genesung nicht durch ambulante Therapien gewährleistet werden kann. Im Krankenhaus erfolgt die Unterbringung meist in Mehrbettzimmern. Die medizinische Betreuung übernimmt immer der diensthabende Arzt, eine Chefarztbehandlung erfolgt in aller Regel nicht.

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