Behandlung in der Klinik kann verschieden ausfallen. Sie kann ambulant, vor- und nachstationär sowie teil- oder vollstationär erfolgen. Für welches Behandlungsmodell Patient und Arzt sich entscheiden, hängt in den meisten Fällen von der Art der Erkrankung ab.

Der vollstationäre Aufenthalt
Wer sich vollstationär im Krankenhaus behandeln lässt, der „wohnt“ quasi für die Zeit der Therapie/Genesung in der Klinik. Neben der notwendigen medizinischen Versorgung (Visite, Untersuchungen, Medikamente etc.) erhält der Patient folglich auch Kost und Unterkunft. Damit ist di vollstationäre Therapie auch die für die Kassen teuerste, weil aufwendigste. Sie kommt daher nur dann in Betracht, wenn eine der im Folgenden erklärten Therapiemodelle nicht ausreicht.

Teilstationäre Behandlung
Bei der teilstationären Therapie wir der Patient – neben der natürlich erforderlichen medizinischen Versorgung – entweder nur tagsüber oder nur nachts in der Klinik betreut (Tages-oder Nachklinik). Der Patient kann also entweder tagsüber oder nachts nach Hause gehen.

Vor- und nachstationäre Behandlung
Eine vorstationäre Behandlung beschreibt eine Behandlung, bei der der Patient im Krankenhaus nicht untergebracht und auch nicht verpflegt wird. Sie sind vor allem dann notwendig, um zum Beispiel einen bevorstehenden stationären Aufenthalt zu besprechen oder diesen vorzubereiten. Dieses Modell ist auf maximal drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor der stationären Einweisung begrenzt. Ähnlich in Sachen Unterkunft und Verpflegung sieht es bei der nachstationären Behandlung aus. Sie ist dann sinnvoll, wenn man den Behandlungserfolg eines vollstationären Aufenthaltes sichern oder weiter überwachen möchte. Auch hier gibt es eine Frist – maximal zwei Wochen nach dem stationären Aufenthalt muss auch die nachstationäre Behandlung enden, wobei es natürlich Härtefallausnahmen geben kann.

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