Eine Zusatzversicherung für den Aufenthalt im Krankenhaus ist im Grunde eine sehr gute Sache, allerdings sollte man vorab andere, wichtigere Risiken absichern, wie zum Beispiel die private Haftpflichtversicherung oder eine Risikolebensversicherung (extrem wichtig, wenn man Alleinverdiener und Ernährer einer Familie ist und zudem vielleicht noch ein Haus abzuzahlen ist).

Annehmlichkeiten für den Krankenhausaufenthalt
Sind diese Bereiche abgedeckt, kann man sich der Zusatzversicherung für den Krankenhausaufenthalt zuwenden. Diese beinhaltet mitunter den angenehmen Umstand, dass man im Krankheitsfall nicht in einem Mehrbettzimmer schlafen muss, sondern in einem Einzel- oder Zweibettzimmer. Diese Zusatzleistungen, die durch die Zusatzversicherung finanziert werden, nennt man Wahlleistungen, die der ansonsten gesetzliche Versicherte über die Leistungen, die die Krankenkasse zahlt, hinaus in Anspruch nehmen kann. Dazu zählt auch die Chefarztbehandlung, sofern dieser nicht mit einem Notfall oder im Operationssaal anderweitig beschäftig ist. Bei manchen Zusatzversicherungen – hier kommt es auf die Vertragsdetails an – kann man auch auf eine Chefarztbehandlung bestehen, wenn die bevorstehende Operation ambulant erfolgt.

Wer auf zusätzlichen Luxus verzichtet, bekommt Bares
Angesehen davon erstattet die Zusatzversicherung die Honorare für alle behandelnden Ärzte. Die Erstattungsgrenze liegt hier bei dem 3,5-fachen Satz des Regelsatzes. Verzichtet der Zusatzversicherte aus irgendwelchen Gründen jedoch auf beispielsweise die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, so erhält er im Ausgleich dafür von der Versicherung einen Bonus. Dieser besteht im Regelfall aus dem Ersatzkrankengeld. Wo der Patient untergebracht wird, also in welchem Krankenhaus, kann er dank der Zusatzversicherung auch vollkommen selbst und frei entscheiden.

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